Antrag zum Sozialausschuss – Flüchtlinge mit Behinderungen aus der Ukraine

 

Vor dem Hintergrund der vielen ankommenden Menschen auf der Flucht aus der Ukraine sind auch zahlreiche Einrichtungen für Menschen mit Behinderung in Mittelfranken bemüht, gerade ankommenden Personen und Familien mit besonderen Bedürfnissen (chronische Krankheiten, Behinderung, ...) Unterstützung zu bieten.

Unabhängig der Tatsache, dass die Kostenträgerschaft für ukrainische Flüchtlinge (auch mit Behinderung) zunächst bei den Kommunen liegt und über das Asylbewerberleistungsgesetz läuft, stellen wir folgenden Antrag:

Die Unterstützung für geflüchtete Menschen mit Behinderung und deren Familien soll beispielsweise durch die vorübergehende Gewährung von Wohnraum erfolgen, soweit dieser aktuell verfügbar ist. Dies soll für einen Zeitraum von zunächst sechs Monaten möglich sein, ohne dass den Einrichtungen für vom Bezirk Mittelfranken finanzierten Projekte die Vergabe von Wohnraum nachteilig ausgelegt wird (Stichwort: Zweckbindung). Es sollen daraus resultierend keine Forderungen auf die Einrichtungen zu- kommen. Hierbei wäre ein pragmatisches Vorgehen hinsichtlich der Einschätzung eines entsprechenden Förderbedarfs seitens der Einrichtung eine große Erleichterung, bis über den Zeitverlauf offizielle Stellen die Arbeit aufnehmen.

Gleiche Vorgehensweise wäre beispielsweise bei der Eingliederung von Kindern mit heilpädagogischem Förderbedarf in Kindertagesstätten als auch von Menschen mit Behinderung in Werkstätten wünschenswert, da auch hier die offiziellen Wege wohl eine große zeitliche Verzögerung darstellen würden. Aufgrund der Fluchtsituation ist aktuell davon auszugehen, dass oftmals notwendige Unterlagen, die eine Behinderung nachweisen, nicht vorhanden sind. Eine zunächst befristete Leistungsgewährung für sechs Monate bei „voraussichtlich vorliegenden“ Anspruchsvoraussetzungen würde eine zügige Sicherstellung einer Bedarfsdeckung ermöglichen. In diesem Zeitraum könnte dann die formale Prüfung des Personenkreises vorgenommen werden. Außerdem ist davon auszugehen, dass manche Anspruchsberechtigte nach einigen Monaten mit Ihren Eltern/Angehörigen den Bezirk Mittelfranken wieder verlassen.

Fragen dazu beantworten wir gerne.

 

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